Steuerliche Behandlung von Ladestationen und Ladestationsinfrastruktur

Dieser erhรถhte Abzug erfolgt in Form einer Anpassung des Ausgangszustands der steuerpflichtigen
Rรผcklagen und ist in Anlage 1065 der Steuererklรคrung einzutragen.
Es ist zu beachten, dass zusรคtzliche Kosten, die zusammen mit der Ladestation abgeschrieben werden, ebenfalls Teil des
Teil des Anschaffungswerts sind, fรผr den der erhรถhte Abzug gilt. Dies gilt z. B. fรผr die Kosten fรผr
Verkabelungsarbeiten sowie die Kosten fรผr eine Stromkabine, die fรผr den Betrieb der
Ladestationen (Ref.) .

Autor: Yves Verdingh

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