- Startseite
- Wissensbasis
- Split-billing
- รffnung meiner geteilten Rechnung auch fรผr meine(n...
รffnung meiner geteilten Rechnung auch fรผr meine(n) Mitbewohner oder andere Personen
Situation: Sie haben bereits ein Split-Billing-Konto auf der Wattify-Plattform. Konkret hat Ihr Arbeitgeber eine Vereinbarung mit Wattify getroffen, wonach die mit Ihren Kollegen zusammengefassten Ladevorgรคnge dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt werden und Sie von uns รผber eine Erstattungsrechnung bezahlt werden.
Angenommen, Sie mรถchten, dass auch Ihr Partner oder andere Personen an Ihrer Ladestation laden. Ist das mรถglich?
Ja, allerdings gibt es zwei Situationen.
1) Ihr Partner oder Mitbewohner arbeitet fรผr einen anderen Arbeitgeber, der nichts mit Ihrem direkten Arbeitgeber zu tun hat, und ist bereit, ein direkter Kunde von Wattify zu werden.
Konkret sollte dann wenig oder gar nichts mit Ihren Einrichtungen passieren. Der Arbeitgeber Ihres Partners schickt uns seine Rechnungsdaten รผber support@wattify.be, wo wir ein Kundenkonto auf den Namen des Arbeitgebers anlegen. Nach der Freischaltung des Kontos kรถnnen sie dem Portal dann Kundenkarten hinzufรผgen. Diese Ladekarten kรถnnen automatisch an Ihrer bestehenden Ladestation aufladen. Die mit der neu angelegten Ladekarte durchgefรผhrten Ladevorgรคnge sind nur fรผr den Arbeitgeber des Partners und fรผr Sie selbst als Split-Billing-Konto sichtbar. Wattify rechnet diese separat pro Arbeitgeber ab und diese Ladevorgรคnge werden zu den gleichen Konditionen auf das im Split-Billing-Konto eingetragene Konto gezahlt.
2) Ihr Partner oder Mitbewohner arbeitet fรผr einen anderen Arbeitgeber, der nichts mit Ihrem direkten Arbeitgeber zu tun hat, und ist NICHT bereit, ein direkter Kunde von Wattify zu werden.
In diesem Fall besteht die einzige Mรถglichkeit darin, Ihre Ladestation halb-รถffentlich zu platzieren. Dabei werden dann an Ihrer Ladestation "รถffentliche" Ladekarten akzeptiert. Angenommen, Ihr Partner hat eine Shell- oder Total- oder eine andere Ladekarte, dann funktioniert diese auch an Ihrer Ladestation, so als ob Sie an einer รถffentlichen Ladestation laden wรผrden. In diesem Fall rechnet Wattify mit dem Emittenten der Ladekarte ab, der wiederum mit dem Arbeitgeber der betreffenden Ladekarte abrechnet. Wattify rechnet mit beiden Parteien genau den gleichen Preis ab, aber der Kartenaussteller hat mรถglicherweise andere Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber und nimmt auch bei diesen Sitzungen eine Marge ein.
Was muss dafรผr getan werden? Wir mรผssen Ihre Ladestation halb-รถffentlich machen. Dazu sind einige interne Prรผfungen erforderlich, bevor wir Ihre Ladestation verรถffentlichen. Schicken Sie uns eine E-Mail, wenn Sie dies wรผnschen, und wir werden dies so schnell wie mรถglich tun.
Zusรคtzlicher Hinweis hierzu. Wir sind verpflichtet, Ihre Stromzapfsรคule zu "verรถffentlichen". Das bedeutet, dass wir sie an alle Kreditkartenunternehmen weitergeben, mit denen wir eine Vereinbarung haben, allerdings mit dem Hinweis, dass sie nicht in deren Apps usw. verรถffentlicht werden darf. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass nicht jeder Kartenaussteller alle diese Informationen korrekt verarbeitet. Wenn Sie dies bemerken und nicht mรถchten, dass Ihre Daten in den Apps von Drittanbietern sichtbar sind, wenden Sie sich bitte an den betreffenden Kreditkartenaussteller. Bitte beachten Sie, dass Wattify keine Anpassungen an Apps von Drittanbietern vornehmen kann.
รhnliche Artikel
Hat dies Ihre Frage beantwortet?
Vielen Dank fรผr Ihr Feedback
Sie haben keine Antwort gefunden?
Unser Team ist nur eine E-Mail entfernt und bereit, Ihre Fragen zu beantworten